Unternehmensgeschichte der Brauerei "Zum Prinz Eugenius" in der Sternengasse 30
unter der Führung von G. Bechem, Anton Joseph Scheiffgen, Christian Meyer, Heinrich Joseph Joosten, Joseph Leurs, der Gebrüder Joosten, Robert Joosten, Hugo Labe, der Witwe Heinrich Baedorf, Peter Vester und Josef Valder
 
 
 
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Unternehmensgeschichte
Die Gründung der Brauerei in der Sternengasse 30 durch G. Bechem                              
Die Brauerei unter Anton Joseph Scheiffgen ((1835)-1844)
Die Brauerei unter Christian Meyer (1844-1855)
Die Brauerei unter Joseph Joosten (1855-1861)
Die Brauerei unter Heinrich Joseph Joosten, Teil I (1861-1884)
Die Brauerei unter Christian Joseph Leurs (1884-1885)
Die Brauerei unter Heinrich Joseph Joosten, Teil II (1885-1892)
Die Brauerei unter den Gebrüdern Joosten (1892-1898)
Die Brauerei unter Robert Joosten (1898-1902)
Die Brauerei unter Hugo Labe (1902-1911)
Die Brauerei unter Witwe Baedorf (1911-1913)
Die Brauerei unter Peter Wester (1913-1919)
Die Brauerei unter Josef Valder (1919-1926)
Die Brauerei unter Jean Lehmacher (1926-1943)
Übersicht der Firmierungen
Anmerkungen
Brauereiwerbemittel
Bierdeckel                                             
Sonstiges
Der Gerichtsprozess der Gebrüder Joosten gegen die Obrigkeit                                             
Quellen
Quellenverzeichnis                                             

Die Gründung der Brauerei in der Sternengasse 30 durch G. Bechem
Die erste Nennung einer Brauerei in der Sternengasse 30 stammt aus dem Jahr 1822. Im Kölner Adressbuch dieses Jahrs [1] ist in der Auflistung der Bierbrauer „Bechem (G.) Sternengasse n. 30“ aufgeführt. Wann die Brauerei genau gegründet wurde ist nicht bekannt, allerdings wird im nächst älteren Kölner Adressbuch aus dem Jahr 1813 [2] noch keine Brauerei in der Sternengasse aufgeführt.
Weitere Informationen über G. Bechem als Betreiber der Brauerei sind nicht bekannt. Aus dem Jahr 1842 stammt noch folgende Erwähnung:
[3, 11.12.1842] „…Oeffentlicher Verkauf. Am 27. December d.J., Nachmittags halb 3 Uhr, wird der Unterzeichnete in der Wohnung des Gastwirthes G. Bechem zu Merheim, Bürgermeisterei Longerich, zwei daselbst gelegene, dem Kleidermacher Johann Steffens zugehörige Baustellen, jede ein Viertel Morgen groß, öffentlich versteigern. Meiners, Notar…“
 
Wahrscheinlich handelt es sich hierbei um die gleiche Person, gesichert ist dies aber nicht.

Die Brauerei unter Anton Joseph Scheiffgen ((1835)-1844)
Wann genau Anton Joseph Scheiffgen die Brauerei in der Sternengasse übernahm ist unklar. Gesichert ist dies ab dem Jahr 1835 durch einen Eintrag im Kölner Adressbuch dieses Jahres [4].
Anton Joseph Scheiffgen führte die Brauerei bis ins Jahr 1844. Außer einigen Erwähnungen von Vereinen, welche in der zugehörigen Restauration Treffen veranstalteten, und einer Anzeige aus dem Jahr 1837, in der ein Brauergesell gesucht wird, sind auch über die Zeit seiner Führung keine weiteren Informationen bekannt.
Bekannt ist , dass Joseph Scheiffgen im Jahr 1849 im Alter von 61 Jahren verstarb.
(W001) [3, 19.09.1837]
In der Sternengasse wird ein Bierbrauergesell gesucht. Anzeige aus dem Jahr 1837 
(W002) [3, 20.03.1837]
Die Sänger-Familie Schorn aus Bonn singt bei Herrn Scheiffgen in der Sternengasse
(W003) [3, 03.10.1849)
Todesanzeige von Anton Joseph Scheiffgen aus dem Jahr 1849 

Die Brauerei unter Christian Meyer (1844-1855)
Christian Mayer übernahm die Brauerei in der Sternengasse 30 vermutlich im Jahr 1844 [5]. Es könnte aber auch erst zu Beginn des Jahres 1846 gewesen sein, in dem er seine bis dahin betriebene Brauerei in der Hahnenstraße 22 an Peter Auer übergab [3].
Auch hier gibt es die meisten Erwähnungen im Kontext von in der Restauration abgehaltenen Versammlungen. U.a. versammelten sich dort der erste katholische Missionsverein, die Tapeziermeister, die vereinigten Dachdeckermeister, der Cavalleristen-Verein, die 13. Companie der Kölner Bürgerwehr sowie der Verein der Kranken-Casse und Begräbnis-Lade. Dies ging sogar soweit, dass sich Christian Meyer genötigt sah, in einer Anzeige darauf hinzuweisen, dass sein Lokal nicht für große Versammlungen geeignet wäre.
[3, 25.05.1848] „…In Nr. 5 der „Zeitung des Arbeiter-Vereins zu Köln“ ist von einer Commission auch mein Local als passend für die kleineren Bildungs-Vereine des Arbeiter-Vereins vorgeschlagen und, als von mir zugesagt, genehmigt worden; worauf ich hiermit erkläre, daß ich mein Local zu einer so großen Versammlung nicht zugesagt habe und auch nie zusagen werde. Meier, Sternengasse 30…“
 
Trotz der vielen Veranstaltungen ging es finanziell bergab, so dass Christian Meyer im Jahr 1854 fallit (zahlungsunfähig) erklärt wurde:
[3, 09.08.1854] „…Falliments=Anzeige. Durch Urtheil, vom 4. August 1854 hat das königl. Handeisgericht zu Köln den in Köln wohnenden Bierbrauer Christian Meyer fallit erklärt, den Zeitpunkt der Eröffnung des Falliments provisorisch auf den 26. Juni desselben Jahres bestimmt, die Anlegung der Siegel verfügt, den Herrn Ergänzungsrichter Rick zum Commissar und den in Köln wohnengen Notariats=Candidaten Herrn Stephan Cramer zum Agenten des Falliments ernannt, sodann die Aufbewahrung des genannten Falliten in dem Schulden=Arresthause dahier verordnet. Gegenwärtiger Auszug wird in Gemäßheit des Art. 457 des Handelsgesetzbuches von dem unterzeichneten Secretär des Handelsgerichtes hiermit beglaubigt. Köln, den 5. August 1854. Lindlau…"
 
Als Konsequenz wurde sein Privatbesitzes und das ganze Inventar der Brauerei versteigert [2]. Aufgeführt wurden ca. 40 Gläubiger, darunter mit Peter Josef Becker (Brauerei im Engel) und Anton Werners (Brauerei zum Salzrümpchen) auch 2 Brauer und auch die Witwe seines Vorgängers, Anna Sophia Scheiffgen, ist als Gläubigerin aufgeführt.
Bereits vor Abschluss des Konkursverfahrens muss Joseph Joosten die Brauerei erworben haben, bereits im Jahr 1855 wird er als Besitzer der Brauerei geführt. Christian Meyer verstarb im Jahr 1863.
(W002) [3, 26.08.1849]
Versammlung des ersten Katholischen Missionsvereins bei Christian Werner. Anzeige aus dem Jahr 1849
(W003) [3, 28.10.1849]
Generalversammlung der Tapeziermeister bei Christian Werner. Anzeige aus dem Jahr 1849
(W004) [3, 16.12.1849]
Generalversammlung der Tapeziermeister bei Christian Werner. Anzeige aus dem Jahr 1849 
 
(W005) [3, 29.10.1851]
Versammlung des Cavalleristen-Vereins bei Christian Werner. Anzeige aus dem Jahr 1849 
(W007) [3, 08.02.1846]
Versammlung des Missions-Mutter-Vereins bei Christian Werner. Anzeige aus dem Jahr 1849 
(W009) [3, 15.05.1849]
Auch die 13. Companie der Kölner Bürgerwehr versammelt sich bei Christian Werner. Anzeige aus dem Jahr 1849
(W011) [3, 18.09.1853]
Auch der Verein der Kranken-Casse und Begräbnis-Lade versammelt sich bei Christian Werner, Anzeige aus dem Jahr 1853
 
(W001) [3, 19.01.1849]
Im Jahr 1849 gab es anscheinend schon finanzielle Probleme. Per Anzeige suchte Christian Meyer nach Geldgebern 
(W010) [3, 01.01.1846]
Anzeige zur Übernahme der von Christian Meyer geführten Brauerei in der Hahnenstraße 22 durch Peter Auter am 1. Januar 1846
(W008) [3, 25.05.1848]
Anzeige von Christian Meyer aus dem Jahr 1848, in der er klarstellt, dass seine Räumlichkeiten nicht für Versammlungen der Bildungs-Vereine zur Verfügung stellen wird
(W006) [3, 30.05.1863]
Todesanzeige von Chrstian Meyer aus dem Jahr 1863 

Die Brauerei unter Joseph Joosten (1855-1861)
Joseph Joosten übernahm im Jahr 1855 die Brauerei und leitete damit die fast 50zig-jährige Ära der Familie Joosten ein.
Bereits 6 Jahre nach der Übernahme starb Joseph Joosten im Jahr 1861 und sein Sohn Heinrich Josef Joosten übernahm die Führung der Brauerei [7].
 
(W011) [3, 11.05.1855]
Freitags immer frische Backfische. Erste bekannte Anzeige von Joseph Joosten von Mai 1855
(W018) [3, 28.15.1855]
Die Bäckermeister treffen sich bei Joseph Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1855
(W019) [3, 28.09.1856]
Auch der Verein der Krankenkasse und Begräbnislade zum unbefleckten Herzen Mariens trifft sich bei Joseph Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1856
 
                              
(W003) [3, 01.01.1858]
Die Karnevalsgesellschaft Klim-Klam trifft sich bei Joseph Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1858
(W004) [3, 05.02.1860]
Versammlung der Karnevalsgesellschaft Vergißmeinnicht trifft sich bei Joseph Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1860
(W020) [3, 28.01.1860]
Große Bier-Revue der Karnevalsgesellschaft Vergißmeinnicht bei Joseph Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1860

Die Brauerei unter Heinrich Joseph Joosten, Teil I (1861-1884)
Kurz nach der Übernahme der Brauerei sprang Heinrich Joseph Joosten auf den zu dieser Zeit aktuellen Trend des Malz-Extrakts auf, welcher als Gesundheitsbier angepriesen wurde. Insbesondere 2 Personen lieferten sich über Zeitungsanzeigen eine Schlammschlacht, in der sie sich gegenseitig verleumdeten.
Dies war auf der einen Seite Johann Hoff, der aus Berlin stammte, dort auch produzierte, sich als Hoflieferant titulierte und Gräfinnen und Baronessen mit Berichten über Wunderheilungen sprechen lies.
Der zweite war Hubert Koch, der mit seinem Koch’schen Malz-Extract schon überregional bekannt war und aus dessen Brauerei die heutige Brauerei zur Malzmühle hervor ging. Hubert Koch schlug per Anzeigen zurück und bezichtigte seinerseits, teils unter der Gürtellinie, Johann Hoff der Lüge.
Interessanterweise waren die entsprechenden Anzeigen beider Streithähne meist gemeinsam auf einer Zeitungsseite gedruckt. Und von dieser Bekanntheit wollte Heinrich Joseph Joosten profitieren wie der Text folgender Anzeige aus dem Jahr 1862 verrät:
[3, 22.06.1862] „… Malz-Extract (Gesundheitsbier). Diese obergärige Gesundheitsbier, welches ich nach ärztlicher Vorschrift mit einem heilkräftigen Zusatz zum Wohle der Menschheit braue, hat sich seit der kurzen Zeit meiner Fabrication dieses so wichtigen Artikels des täglichen Gebrauchs mit dem besten Erfolge bewährt, und nehme ich hiermit Veranlassung, das geehrte Publicum darauf aufmerksam zu machen. - Damit dieses Gesundheitsbier selbst dem Unbemittelsten zugänglich wird, verkaufe ich dasselbe zu nachstehenden Preisen: im Hause das Glas 2 Sgr., außerhalb das Maß 3 Sgr. H.J. Joosten, Brauermeister und Brauereibesitzer, Sternengasse 30…“
 
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut. So stellte sich Heinrich Joseph Joosten dar, den er braute „…zum Wohle der Menschheit…“ und er verkaufte so billig, das „…dieses Gesundheitsbier selbst dem Unbemitteltsten zugänglich wird…“.
Parallel zur Brauerei in der Sternengasse betrieb die Familie Josten, wahrscheinlich mit Beteiligung von Heinrich Josef Joosten, noch die Brauerei „zum Bart“ auf dem Brand 1/3.
Eine weitere Kuriosität gibt es aus dem Jahr 1864 zu berichten. Das Musikkorps des 7. Westfälischen Pionier-Bataillons probte regelmäßig in der Sternengasse 30. Im Jahr 1864 war das Korp an einem Kampf der Preußen gegen Dänemark in Nordschleswig beteiligt. Die Dänen verfehlten mit Schüssen aus ihrem Panzerschiff das Musik-Korp nur knapp. Die Musiker schickten daraufhin eine gefundene Dänische Kanonenkugel nach Köln, welche dann in der Restauration von Heinrich Joseph Joosten werbewirksam ausgestellt wurde.
[3, 11.03.1864] „…Köln. Vom Kriegsschauplatze in Nord-Schleswig ist ein zwar stummer, aber nichtsdestoweniger beredter Kampfzeuge hier eingetroffen, bestehend in einer mächtigen dänischen Kanonenkugel Es hat damit folgende Bewandtniß: Am 18. Februar näherte sich ein dänisches Panzerschiff der von den preußischen Pionieren über den Ekensund geschlagenen Brücke, augenscheinlich in der Absicht, dieselbe zu zerstören. Das bekanntlich von unserer Artillerie recht tüchtig zurückgewiesene See=Ungethüm warf seine Geschosse, Granaten und Kugeln von 64 bis 68 Pfund, glücklicher Weise zu hoch, um schaden zu können. Eine Kugel, welche in der Nähe des Musikkorps des Westphälischen Pionier=Bataillons Nr. 7 und dann noch an einigen Stellen aufsetzte, wurde von den Musikern des Bataillons aufgesucht und am folgenden Tage gefunden, dann im Triumphe nach dem Quartier gebracht, in eine Kiste verpackt und nach Köln an den Hrn. Bierbrauer J. Joosten (Sternengasse 30), in dessen Lokal das Musikkorps seine Proben abhält, in Fracht gegeben. Die Absender dieses bereits bei Herrn Joosten angelangten Erinnerungszeichens wollen dasselbe, wenn der liebe Gott sie glücklich wieder nach Köln zurückkehren läßt, in ihrem Probezimmer zum immerwährenden Andenken an das meerumschlungene Land von Schleswig=Holstein aufstellen lassen. Wenn einer unserer Leser Lust tragen sollte, das Kaliber der dänischen Kanonenkugeln kennen zu lernen, so wird er sich nur nach der Sternengasse in Köln zu bemühen haben…“
 
Heinrich Joseph Joosten führte die Brauerei bis ins Jahr 1884, in dem er es an Christian Leurs übergab. Die Gründe hierfür sind unklar.
(W021) [3, 22.06.1862]
Heinrich Joseph Joosten folgte dem aktuellen Trend und braute "zum Wohle der Menschheit" auch ein Malz-Extract Gesundheitsbier. Er fuhr damit im populärem Fahrwasser der Herren Koch und Hoff, die sich in Anzeigen (siehe nebenstehende Beispiele) ein wahre Schlammschlacht lieferten
 
(WK011) [3, 05.10.1862]
Anzeige von Hubert Koch, in dem er sich in Form eines Gedichtes über seinen Konkurrenten Johann Hoff lustig macht.
(WK013) [3, 06.07.1862]
"Mittheilungen von geschätzter Frauenhand". Anzeige von Johann Hoff, in der er Baronessen und Gräfinnen in höchsten Tönen über sein Malz-Elixier sprechen lässt
(W022) [3, 06.07.1862]
Wegen des großen Erfolges noch einmal Angepriesen. Anzeige aus dem Jahr 1862
 
(W023) [3, 13.07.1862]
Wegen des großen Erfolges noch einmal Angepriesen. Anzeige aus dem Jahr 1862
 
(W024) [3, 16.11.1862]
Wegen des großen Erfolges muss die Kundschaft noch mal erinnert werden. Anzeige aus dem Jahr 1862
(W010) [14, 09.05.1880] 
Der Liter Weißbier zu 10 und 20 Pfennig. Anzeige aus dem Jahr 1880
                               

Die Brauerei unter Christian Joseph Leurs (1884-1885)
Christian Leurs übernahm im Jahr 1884 die Führung der Brauerei, wobei Heinrich Joseph Joosten weiterhin Besitzer der Brauerei blieb.
Die erste Nennung von Christian Leurs stammt aus dem Jahr 1883 im Kontext eines Ehevertrags. Vereinbar wurde eine Zugewinngemeinschaft, was seine Ehefrau noch bereuen sollte.
[3, 22.09.1883] „…Durch Ehevertrag, errichtet vor dem Königlichen Notar Herrn Le Hanne zu Köln am 14. September 1883 zwischen dem Bierbrauer Herrn Christian Joseph Leurs und dessen Braut Fräulein Anna Maria Bleissem, ohne Geschäft, beide zu Köln wohnend, haben die Brautleute vereinbart: „In der zukünftigen Ehe soll nur die Errungenschafts=Gemeinschaft, wie solche in den Artikeln 1498 und 1499 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen ist, statthaben", welches zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Köln, den 20. September 1883. Merschky, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. II…“
 
In dieser Nennung wird Christian Leurs bereits als Bierbrauerei bezeichnet, eine andere Brauerei als die in der Sternengasse hat er aber selbst nie betrieben. Vermutlich war er vorher in einer anderen Brauerei als Braumeister tätig gewesen.
Im Jahr 1884 taucht Christian Leurs das erste Mal im Zusammenhang mit der Brauerei in der Sternengasse auf. Im Kölner Adressbuch aus dem Jahr 1884 wird Christian Leurs als Restaurateur in der Sternengasse 30 aufgeführt (damals hatte „Restaurateur“ noch nichts mit Restaurieren zu tun). Heinrich Joseph Joosten, der im Adressbuch aus dem Jahr 1883 als Bierbrauer in der Sternengasse 30 geführt wird, taucht in der Ausgabe von 1884 nur noch als Besitzer, nicht aber als Bewohner auf („Joosten in Lindenthal“). Im Jahr 1885 wird Christian Leurs dann auch als Bierbrauer in der Sternengasse 30 geführt.
Allerdings schien sich Christian Leurs finanziell übernommen zu haben, denn bereits im September 1885 ging er in Konkurs.
[3, 29.09.1885] „…Konkursverfahren. Über das Vermögen des in Köln wohnenden Bierbrauers Joseph Leurs wurde am 24. September 1885, Nachmittags 3 1/2 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Hendrichs in Köln. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 26. Oktober 1885. Ablauf der Anmeldefrist am nämlichen Tage. Erste Gäubigerversammlung am 20. Oktober d. Js., Vormittags 11 1/2 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 5. November d. Js., Vormittags 11 Uhr, auf Zimmer Nr. 4 des Justizgebäudes am Appelhofplatz dahier. Köln, den 24. September 1885…“
 
Ein paar Tage später klagte die Ehefrau von Christian Leurs auf Gütertrennung.
[3, 10.10.1885] „…Auszug. Die zu Köln geschäftslos wohnende Anna Maria Bleissem, Ehefrau des Bierbraueres Joseph Leurs, verteten durch Rechtsanwalt Justizrath Franz Goetz in Köln, klagt gegen 1) ihren Ehemann, den zu Köln wohnenden Bierbrauer Joseph Leurs, jetzt im Konkurse, 2) den Rechtsanwalt Jacob Hendrichs in Köln, als Verwalter des Konkurese über das Vermögen des vorgenannten Joseph Leurs, mit dem Antrage: Die zwischen der Klägerin und ihrem beklagten Ehemann bestehende Errungenschaftsgemeinschaft für aufgelöst zu erklären, und an deren Stelle völlige Gütertrennung auszusprechen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor der II. Civilkammer des königlichen Landgerichts in Köln ist Termin auf den 10. Dezember 1885, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Köln, den 3. Oktober 1885…“
 
Wie üblich wurden alle Habseligkeiten von Christian Leurs versteigert, darunter auch der Biervorrat von 200 Hektoliter, ausgerufen zu einem Preis von 10 Mark je Hektoliter [19].
[3, 17.10.1885] „…Bier-Verkauf zu Linderhöhe bei Köln. Am Dientag den 20. Oct.c., morgens 11 Uhr, wird der zur Concursmasse des Bierbrauers Joseph Leurs zu Köln gehörige Bier=Vorrat, circa 200 Hectoliter hiesiges Bier, teils mit Faß und teils ohne Faß, lagernd in dem Bierkeller zu Linderhöhe an der Sandgrube von Hillebrand, in der Nähe der Dürenerstraße, an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden gegen! Barzahlung versteigert. Proben werden eine Stunde vor dem Verkauf an den Fässern verabreicht. Köln. Justizrat Lauff, Notar…“
 
Der Konkurs endete erst im Oktober 1886 mit einem Zwangsvergleich. Bereits im Jahr 1885 übernahm Heinrich Joseph Joosten wieder die Führung der Brauerei.

Die Brauerei unter Heinrich Joseph Joosten, Teil II (1885-1892)
Nach dem Heinrich Joseph Joosten die Leitung der Brauerei wieder übernommen hatte, folgten einige ruhige Jahre. Spektakulär wurde es allerdings im Jahr 1888 wie der folgende Artikel aus der Kölnischen Zeitung berichtet:
[3, 04.12.1888] „…Das Ende einer Namenstags=Feier. Ein hiesiger Arbeitgeber feierte am Samstag seinen Namenstag und lud seine Arbeiter auf denselben Abend zu einer gemüthlichen Feier in der Bierbrauerei von H. J. Joosten an der Sternengasse ein. Ein Aufseher sollte an der Zeche theilnehmen und zum Schluß bezahlen. Die Stimmung war recht fidel, und gegen 1 1/2 Uhr hatten ungefähr 40 Arbeiter drei Anker Bier getrunken und 125 Schnittchen mit Käse oder Fleisch verzehrt. Jetzt sollte aber erst die richtige Kneiperei anfangen. Ein Arbeiter schrie aus voller Kehle: „Jitz hann ich noch mieh Doosch un Hunger, als ich aufing;— noch ne neuen Anker op der Desch, Vatter Joosten.“ Der Wirth sah ein, daß mehrere Gäste bereits betrunken waren und bemerkte deshalb: „Em zwei Oor es Feerovend; ich brängen üch Jedem noch ei Glas Beer, un dann es et am Engk.“ Dem widersprachen aber mehrere Hitzköpfe. Sie stürmten auf den Wirth ein, so daß dieser Nachtwächter requiriren mußte. Dieselben erschienen in größerer Zahl, konnten indeß gegenüber den an Zahl überlegenen und übermüthigen Zechern nichts ausrichten. Nun wurde die Feuerwehr alarmirt, welche in wenigen Augenblicken mit Mannschaften, drei Wagen und Lösch=Geräthschaften zur Stelle war. Die ganze Sternengasse war natürlich in Aufregung. Der Brandmeister trat in die Wirthschaft und gebot Feierabend. Dies schien denn doch den Streitlustigen zu imponiren, und kurz darauf zerstreute sich die Gesellschaft nach allen Richtungen. Wie der Polizeibericht meldet, hat in derselben Nacht auf dem Malzbüchel zwischen Arbeitern eine blutige Schlägerei stattgefunden. Einer der Betheiligten schoß mit einem Revolver auf seinen Gegner und verletzte ihn schwer am Kopfe. Der Thäter und ein Genosse desselben entflohen; Beide wurden aber auf dem Heumarkt eingeholt und festgenommen.
 
Heinrich Joseph Joosten führte auch den Brauereinamen „zum Prinz Eugenius“ ein. Die erste bekannte Nennung stammt von einer Anzeige (W006) der Brauerei aus dem Jahr 1889.
Im Jahr 1892 wurde Robert Joosten, der Bruder von Heinrich Joseph Josten, welcher schon länger in der Brauerei mitarbeitete, in die Führung der Brauerei aufgenommen und die Firmierung entsprechend in „Brauerei Gebr. Joosten“ geändert.
 
(W006) [8, 10.04.1889]
Werbung der Brauerei zum Prinz Eugenius aus dem Jahr 1889
(W003) [8, 09.11.1887]
Werbung der Brauerei zum Prinz Eugen aus dem Jahr 1887
 
                                        
(W001) [8, 10.03.1891]
Versammlung der Kappesbrüder im Prinz Eugenius. Anzeige aus dem Jahr 1891
(W026) [8, 10.02.1888]
Die Heiligen-Knechte und Heiligen-Mägde proben in der Brauerei Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1888
                     

(W027) [8, 21.02.1888] 
Probe des Gesang-Verein Allemannia bei Heinrich Josef Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1888


Die Brauerei unter den Gebrüdern Joosten (1892-1898)
Nur 2 Jahre nach der Umfirmierung, im Jahr 1894, wurde es wieder spektakulär. Hier nur die Kurzzusammenfassung, einen ausführlichen Bericht auf Basis der damaligen Zeitungsartikel gibt es ganz am Ende der Seite.
Im Rahmen der St. Peters Kirmes feierten am Abend vom 12. auf den 13. August 1894 gegen Mitternacht noch zahlreiche Gäste in der Restauration der Brauerei, als ein Bezirks-Kommissar in Begleitung von 6 Schutzleuten erschien und Feierabend gebot. Dies umso verwunderlicher, da die Restauration eine Konzession zur Öffnung bis 2 Uhr nachts besaß. Die Gäste schickten sich auch an zu gehen, aber einer von ihnen wollte noch einmal auf den Hof gehen. Dies untersagte der Kommissar. Robert Joosten wollte für den Gast bürgen und letztendlich entwickelte sich eine Schlägerei, bei der Eduard Joosten, der Bruder von Robert Joosten, durch einen Säbelhieb eines der Schutzleute so schwer verletzt wurde, dass er mehrere Wochen im Krankenhaus zubringen musste. Robert Joosten selber wurde von den Schutzleuten gefesselt. Beendet wurde das Ganze durch einen Inspektor der Nachtwache, der durch den entstandenen Volksauflauf auf die Geschehnisse aufmerksam wurde. Er befahl den Schutzleuten ihre Säbel einzustecken und dadurch entspannte sich die Lage wieder.
Als Nachspiel wurden von den Schutzleuten 4 Personen angezeigt, die Brüder Joosten, ein Braubursche und Wilhelm Bock, der Gast, der noch auf den Hof wollte. Auch die Brüder Joosten beantragten eine Strafverfolgung gegen die Schutzleute. Beide Anzeigen wurden zuerst von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, die daraufhin angerufene Oberstaatsanwaltschaft lehnte aber nur das Gesuchen der Gebrüder Joosten ab und leitete ein Verfahren gegen die Brüder ein.
Vor der Gerichtsverhandlung gab es noch eine Verfügung des lokalen Polizeipräsidiums, dass die Sperrstunde von 2 Uhr aufgehoben und auf Mitternacht festgesetzt wurde. Dagegen reichten aber namentlich 120 Einwohner Beschwerde ein, so dass das Polizeipräsidium seine Verfügung wieder aufhob.
In der ersten Gerichtsverhandlung wurde Robert Josten zu 2 Monaten und 3 Tagen Gefängnis verurteilt und sein Bruder und der Gast zu Geldstrafen. Die daraufhin beantragte Revision wurde vom Reichsgericht abgelehnt. Daraufhin beantragten die Gebrüder Joosten eine Wiederaufnahme des Verfahrens, welchem, da neue Zeugen benannt wurden, auch stattgegeben wurde.
Im Wiederaufnahmeverfahren beantragte der Staatsanwalt nach Anhörung der neuen Zeugen den Freispruch für die Angeklagten und in letzter Konsequenz wurden sie dann auch freigesprochen.
Über den Prozess wurde auch in der überregionalen Presse ausführlich berichtet. Insgesamt klingt es nach Polizei-Justiz, aber mit einem glücklichen Ausgang.
Heinrich Joseph Joosten verstarb im Jahr 1898. Sein Bruder Robert übernahm danach die alleinige Führung der Brauerei.
(PK001) [17]
Postkarte der "Kölner Brauerei für obergähriges Bier von Gebr. Joosten" aus dem Jahr 1898
(W002) [8, 10.12.1893]
Generalversammlung des Pfarrvereins St. Peter bei den Gebrüdern Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1893 
(W015) [15, 04.06.1896]
1a. Kölner Lagerbier aus dem Prinz Eugen im Hotel Dell. Anzeige aus dem Jahr 1896

Die Brauerei unter Robert Joosten (1898-1902)
Mit der alleinigen Übernahme der Brauerei durch Robert Joosten im Jahr 1892 musste Robert Joosten die bisherigen Teilnehmer auszahlen, was ihn immerhin 195.000 Mark kostete.
[11, 11.10.1898] „…Köln, 8. Oct. Die Bierbrauerei „Zum Prinz Eugenius“ in der Sternengasse ist zum Preise von 195,000 M. aus dem Besitz der Gebr. Josten in den des einen früheren Theilhabers Robert Josten übergegangen…“
 
Robert Joosten erschloss auch Absatzstätten außerhalb von Köln, so in Bergisch Gladbach und in Bonn.
Bereits 4 Jahre später, im Jahr 1902, übernahm Hugo Labe die Brauerei. Die Gründe hierfür sind unklar, Robert Joosten war zu diesem Zeitpunkt erst 43 Jahre alt. Weder Robert Joosten noch andere Familienmitglieder tauchen ab diesem Zeitpunkt wieder in der Kölner Brauer-Szene auf.
 
(W007) [8, 02.06.1900] (W008) [11, 23.05.1901]  (W009) [11, 05.06.1901]
Im Kaiser Friedrich aus Bonn gibt es obergäriges Kölsch von Robert Joosten. Anzeige aus dem Jahr 1901
                                    

Die Brauerei unter Hugo Labe (1902-1911)
Hugo Labe übernahm die Brauerei im Jahr 1902 und führte sie bis ins Jahr 1911. Über die Zeit seiner Führung ist nur sehr wenig bekannt. Bekannt ist aber, dass der Wohltätigkeitsverein „Prinz Eugenius“ jedes Jahr um Weihnachten eine „Weihnachtsbescherung“ für arme Kinder in der Restauration der Brauerei veranstaltete. Nachfolgend ein Bericht über die Weihnachtsbescherung des Jahres 1908:
[8, 28.12.1908] „…Die Wohltätigkeitsgesellschaft „Prinz Eugenius“ veranstaltete am Mittwoch, den 23. Dezember in der Bierbrauerei von Hugo Labe, Sternengasse 30, ihre Weihnachtsbescherung. 55 arme Kinder ohne Unterschied der Konfession konnten mit schönen Gaben erfreut werden, die in einem Paar kräftigen Schuhen, warmen Strümpfen und Unterkleidern, Obst und sonstigen Süßigkeiten bestanden. Sichtlichen Eindruck riefen die Worte des Vorsitzenden, Hrn. Weiland, bei den bescherten Kindern hervor. Nachdem die von der Kinderschar gesungenen Weihnachtslieder verklungen, spendete Konzertsänger Herm. Noyl einige seiner besten Gaben; Deklamationen der Kleinen Nolden und Gyring wirkten überaus erhebend. Frau Val. Nolden erfreute die Zuhörer mit schönen Liedern. Hr. Opernsänger Tilm. Liszewsti sang dann die Löwesche Ballade „Die Uhr" so entzückend, daß er nur durch eine weitere Zugabe den stürmischen Beifall beschwichtigen konnte. Die Begleitung auf dem von der Firma Prein zur Verfügung gestellten Instrument wurde von Hrn. Kaplan Kurten von St. Peter in feinsinniger und dezenter Weise ausgeführt. Jedem Kinde wurde ein Freibillett für das Kosmos=Theater überreicht…“
 
Im Jahr 1911 verkaufte Hugo Labe die Brauerei an die Witwe Baedorf.

Die Brauerei unter Witwe Baedorf (1911-1913)
Das Zwischenspiel von Witwe Baedorf als Leiterin der Brauerei dauerte nur 2 Jahre. Der Vor- und Geburtsname von Witwe Baedorf sind nicht bekannt, sie taucht hier, aber auch schon früher und dann auch später, nur als "Witwe Baedorf" auf.
Die Witwe Baedorf war mit Heinrich Baedorf verheiratet gewesen, welcher erstmals im Jahr 1884 als Besitzer der Brauerei „Im Anker“ in der Zollstraße 17 auftaucht, die er bis zum Jahr 1892 führte. Im Jahr 1898 übernahm Heinrich Baedorf von Peter Josef Früh das bekannte Aposteln-Bräu. Als er im Jahr 1900 im Alter von nur 42 Jahren verstarb, übernahm seine Witwe die Leitung der Brauerei, die sie aber kurz Zeit später an Louis Berg verkaufte. Trotz des Todes von Heinrich Baedorf im Jahr 1900 wurde der Name „Apostelnbräu, Heinrich Baedorf“ bis ins Jahr 1934 beibehalten.
Bevor die Wwe. Im Jahr 1911 im Kontext der Brauerei in der Sternengasse 30 auftaucht, betrieb sie noch ab dem Jahr 1903 die Restauration „Römerpark“.
Über die 2 Jahre der Führung des Prinz Eugenius durch die Witwe Baedorf ist nicht viel bekannt. Sie taucht später noch im Kontext des Andreas-Bräu in der Komödienstraße auf, welches sie von 1918 bis 1920 führte. Danach verliert sich ihre Spur.
Im Jahr 1913 verkaufte die Witwe Baedorf die Brauerei in der Sternengasse 13 an Peter Vester.
(W001) [8, 14.02.1911]
Anzeige zur Eröffnung des Prinz Eugenius durch Witwe Heinrich Baedorf im Jahr 1911
(W005) [8, 22.01.1913]
Anzeige des Wohltätigkeitsvereins "Prinz Eugenius", der im Jahr 1913 ein Damenkomitee zum besten armer Kinder veranstaltet. Karten sind im Stammlokal bei Wwe. Bädorf zu haben
(W004) [8, 31.05.1903]
Anzeige von Witwe Heinrich Baedorf zur Eröffnung des Restaurants "Römerpark" aus dem Jahr 1903

Die Brauerei unter Peter Wester (1913-1919)
Peter Vester übernahm im Jahr 1913 die Brauerei und führte sie bis ins Jahr 1918. Über die 5 Jahre seiner Leitung des Prinz Eugenius ist außer ein paar Zeitungsanzeigen nichts bekannt.
   
(W004) [8, 19.04.1919]
Anzeige des Prinz-Eugen unter Peter Wester aus dem Jahr 1919.
                                                                                                                                                              

Die Brauerei unter Josef Valder (1919-1926)
Im Jahr 1919 übernahm Josef Valder die Brauerei von Peter Wester. Zuvor hatte er eine Destillerie und Liquerfabrik in der Ehrenstraße betrieben [12]. Über die weiteren Jahre gibt es kaum Informationen. Vermutlich starb Josef Valder im Jahr 1922 und die Brauerei wurde die nächsten 4 Jahre von Mitgliedern der Familie Valder weitergeführt. Im Jahr 1926 wurde die Gesellschaft dann aufgelöst und von Jean Lehmacher übernommen.
[12, 23.07.1926] „…Nr. 7513 bei der Firma "Bierbrauerei für obergäriges Bier Zum Prinz Eugenius Josef Valder", Köln. Die Firma ist erloschen, Die Prokura der Josephine Valder ist erloschen…“
 
     
[9, 01.07.1920]
Anzeige von 10 Kölner Hausbrauereien aus dem Jahr 1920. Nach dem ersten Weltkrieg darf wieder Vollbier gebraut werden
 
                                                                       
(102) [10, 17.09.1920]
Anzeige des "Vereins obergäriger Hausbrauereien" aus dem Jahr 1920. Dank Auslandsmalz ist wieder Vollbier verfügbar. Der Verein gleicht einem Kartell, alle 25 Brauereien haben die gleichen Preise
(W005) [8, 02.08.1919]
Anzeige zur Übernahme der Brauerei durch Josef Valder aus dem Jahr 1919 
(W006) [19, 25.10.1919]
Ein feines Glas Kölsch im Brauhaus Prinz Eugenius 

Die Brauerei unter Jean Lehmacher (1926-1943)
Der letzte Besitzer des „Prinz Eugen“ war Jean Lehmacher, er führte die Brauerei von 1926 bis zu ihrer Zerstörung durch einen alliierten Luftangriff im Jahr 1943.
Außer einer Vielzahl von Anzeigen sind keine weiteren Informationen über die Führung der Brauerei durch Jean Lehmacher bekannt.
 
(F001) [unbekannt]
Foto des Brauhaus Prinz Eugen unter Jean Lehmacher, vermutlich Ende der 1930er Jahre
(F002) [7]
Foto des Innenraums der Brauerei aus dem Jahr 1933
                                                                    
 
(W002) [16, 01.01.1936]
Anzeige des Prinz Eugen zum Neujahr 1936
(W007) [, 28.12.1935]
Im gerade übernommenen Restaurant Ubia kommt das bekannte Kölsch aus der Brauerei Prinz Eugen zum Ausschank
(W001) [unbekannt]
Werbung des "Prinz Eugen" unter Jean Lehmacher
                                      
(100) [16, 29.03.1936]
Anzeige der Werbe-Gemeinschaft Kölner Haus-Brauereien aus dem Jahr 1936
(104) [16, 20.01.1939]
Gemeinsame Anzeige der Kölner Hausbrauereien aus dem Jahr 1939
(106) [16, 31.12.1939)
Gemeinsame Glückwünsche der Kölner Hausbrauereien zum neuen Jahr 1940

Übersicht der Firmierungen
Zeitraum        Firmierung Anmerkung
(1822) Brauerei G. Bechem Sternengasse 30
(1835)-1844 Brauerei Anton Joseph Scheiffgen  
1844-1854 Brauerei Christian Meyer  
1855-1869 Brauerei Joseph Joosten  
1870-1883 Brauerei Heinrich Joseph Joosten  
1884-1885 Brauerei Christian Joseph Leurs  
1886-1892 Brauerei Heinrich Joseph Joosten  
1893-1898 Brauerei Gebr. Joosten  
1899-1902 Brauerei Robert Joosten  
1903-1911 Brauerei Hugo Labe  
1912-1913 Brauerei Heinrich Bädorf Wwe.  
1914-1919 Brauerei Peter Wester  
1919-1925 Bierbrauerei für obergäriges Bier „Zum Prinz Eugenius“ Jos. Valder  
1925-1943 Brauerei Jean Lehmacher  

Anmerkungen
» Der Name Prinz Eugen oder Prinz Eugenius bezieht sich auf Eugen Franz, Prinz von Savoyen-Carignan. Dieser war einer der bedeutendsten Feldherren des Habsburgerreiches im späten siebzehnten und frühen achtzehnten Jahrhunderts. Hauptsächlich bekannt wurde er als Oberbefehlshaber im „Großen Türkenkrieg“, bei dem er vor Wien die osmanischen Angreifer zurückschlug [13]

Brauereiwerbemittel
Bierdeckel
   
(D001) [unbekannt]
"Brauerei Prinz Eugen" "Echt Kölsch"
                                                                                                                          


Der Gerichtsprozess der Gebrüder Joosten gegen die Obrigkeit
Nachfolgend die ausführliche Version der Berichterstattung über die Ereignisse in der Nacht vom 12. Auf den 13. August 1894 und dem folgenden Gerichtsprozess.
[8, 19.08.1894] „…Die St. Peters=Kirmeß hat am Abend des verflossenen Sonntag in der Brauerei von Joosten an der Sternengasse einen äußerst peinlichen Vorfall im Gefolge gehabt, von dem wir bisher keine Notiz genommen haben, weil uns glaubwürdige Mittheilungen fehlten. Nachts 12 Uhr erschien in der Wirthschaft der Bezirks=Commissar in Begleitung von fünf bis sechs Schutzleuten im Nachtwachtdienste und gebot den noch zahlreich anwesenden Gästen Feierabend. Die Gäste schickten sich auch an, das Local zu verlassen; nur wollte einer von ihnen noch ein Mal auf den Hof gehen. Ein Schutzmann untersagte ihm dies und verwies ihn auf die Straße. Die beiden Söhne des Hrn. Joosten mischten sich dazwischen, worauf mehrere Schutzleute von ihrer Waffe Gebrauch machten und einen der Söhne des Hrn. Joosten, namentlich am Arm, so schwer verletzten, daß dieser später im Hospital Aufnahme finden mußte. In Folge des während des Vorganges im Hause draußen entstandenen Volksauflaufs erschien schließlich ein Nachtwacht=Inspector, welcher den Schutzleuten befahl, die Säbel einzustecken. Ueber das Verhalten der Schutzleute in der Wirthschaft werden noch weitere Einzelheiten gemeldet, auf die wir aber hier nicht einzugehen brauchen, da der genaue Sachverhalt wohl durch gerichtliche Untersuchung festgestellt werden wird. Inzwischen stellen nun die betheiligten Schutzleute ihrer Behörde gegenüber die Sache so dar, als ob sie von mehrern Gästen und Zapfjungen mit Stöcken angegriffen worden seien. Dies wird indeß von der andern Seite entschieden bestritten, und Hr. Joosten ersucht uns, an alle Augenzeugen des ganzen Vorganges die Bitte zu richten, ihm ihre genauen Adressen angeben zu wollen, da sie doch gewiß gern bereit sein würden, gegebenenfalls auch in einer Gerichtsverhandlung von der Wahrheit Zeugniß abzulegen…“
 
[3, 25.08.1894] „…Locales. Maßregelung. Die Gebrüder Joosten, Besitzer der Brauerei an der Sternengasse, in deren Local die kürzlich gemeldeten Scenen mit den nächtlichen Sicherheitsorganen sich ereignet haben, empfingen dieser Tage, laut der Frkf. Ztg., vom königlichen Polizeipräsidium eine Verfügung, durch die ihnen aufgegeben wird, ihr Local, statt wie bisher um 2 Uhr Nachts, bereits um Mitternacht zu schließen. Begründet ist dieser Erlaß mit der Behauptung, daß die Brauerei=Inhaber „durch grobe Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit eine Störung der öffentlichen Ordnung“ verursacht hätten. Das genannte Blatt fügt dieser Mittheilung hinzu: „Nach unsern Informationen, die sich auf die wiederholten bestimmten Versicherungen von einer Anzahl als ehrenhaft bekannter Hauptzeugen stützen, liegt die Sache so, wie sie s. Z. berichtet wurde so daß das Vorgehen der Polizeibehörde das größte Befremden hervor rufen muß.“ Da die Angelegenheit bereits bei Gericht anhängig gemacht ist, darf man wohl eine baldige Aufklärung über den vollen Sachverhalt erwarten…“
 
[9, 22.09.1894] „…Vermischte Nachrichten. Aufgehobene Polizeistunde. Aus Köln wird geschrieben: In Folge einer von ca. 120 Einwohnern hiesiger Stadt bei der kgl. Regierung Hierselbst eingereichten Beschwerde wegen Beschränkung der Polizeistunde in der Wirthschaft der Brauereibesitzer Gebr. Joosten, Sternengasse zu K ö l n, hat das kgl. Polizeipräsidium unterm 16. d. M. seine Verfügung vom 18. August c. aufgehoben und den genannten Wirthen eröffnet, daß ihnen gestattet werde, ihr Lokal wieder bis 2 Uhr Nachts offen zu halten. Wie unseren Lesern bekannt ist, sind vor ca. 3 Wochen die Inhaber der genannten Brauerei bei Wahrung ihres Hausrechts gefesselt und durch Säbelhiebe verletzt worden, Die dieserhalb gegen die Polizeiorgane bei der Staatanwaltschaft erhobene Klage schwebt noch. Am 12. d. M. sind die Hauptzeugen von dem Untersuchungsrichter vernommen worden…“
 
[8, 18.07.1895] „…Gerichts=Verhandlungen. Strafkammer. In der Nacht vom 12. auf den 13. August vorigen Jahres erschien Nachts gegen 12½ Uhr in der an der Sternengasse gelegenen Wirthschaft der Gebrüder Joosten Polizei=Commissar Luda mit Schutzleuten und gebot Feierabend. Nachdem die Gäste bis auf einen sich entfernt hatten, entstand im Hausflur der Wirthschaft eine große Schlägerei zwischen den beiden Wirthen nebst andern Personen und den anwesenden Schutzleuten. Letztere, welche zuerst angegriffen bzw. einem angegriffenen Kameraden zu Hülfe geeilt sein wollen, machten von ihrer Waffe Gebrauch. Die beiden Wirthe behaupten dagegen, daß die Beamten zuerst thätlich gegen Robert Joosten vorgegangen seien. Sie hatten deshalb gegen die betreffenden Beamten wegen Mißhandlung Strafantrag gestellt, der indeß von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde, die nun ihrerseits Anklage erhob, und zwar gegen die Bierbrauer und Wirthe Robert Joosten und Eduard Joosten, gegen einen andern hiesigen Einwohner W. B. und einen Brauburschen. Die Angeklagten werden beschuldigt, drei Schutzleute in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes thätlich angegriffen und gemeinsam vorsätzlich körperlich mißhandelt zu haben. Robert Joosten soll außerdem einen Schutzmann und den Polizei=Commissar durch beschimpfende Aeußerungen öffentlich beleidigt haben. Zur Verhandlung sind über 30 Zeugen geladen. Ueber den Ursprung der Schlägerei machen die Zeugen sich direct widersprechende Aussagen. Der Angeklagte Robert Joosten hat nach seiner Aussage im Hausflur zu dem Schutzmann Thelen, der dem B. den Zutritt zum Hofe verwehren wollte, geäußert: „Lassen Sie doch den Mann gehen, ich garantire für ihn.“ Daräuf habe Schutzmann Thelen geantwortet: „Sie werden mir doch keine Vorschriften machen!“ und habe ihm dann einen Stoß versetzt, daß er gegen den Pfosten der Treppe getaumelt sei. Dann sei ein anderer Schutzmann gekommen und habe ihn an den Armen festgehalten. In dem Tumult, der entstanden sei, habe er nur die Angriffe der Schutzleute abzuwehren versucht, desgleichen sein hinzugerommener Bruder. Er habe nicht zum Draufschlagen aufgefordert. Der Hausknecht Drankowski habe gerufen: Lassen Sie doch den Mann gehen, das ist mein Herr! Dann sei er von mehreren Schutzleuten nebst Drankowski mit Faustschlägen tractirt worden. Als sein Bruder hinzugekommen und versucht habe, ihn aus dem Knäuel herauszuziehen, habe Schutzmann Thelen den Säbel gezogen und blindlings auf ihn Drankowski und seinen Bruder losgeschlagen. Größeres Unglück sei dadurch verhütet worden, daß der Polizei-Inspector Kautz gekommen sei, der befohlen habe, man solle ihn und seinen Bruder in Ruhe lassen und ihm, Robert Joosten, die Kette abnehmen. Eduard Joosten bestätigte diese Aussagen seines Bruders. Auch der Angeklagte B. und der Braubursche erklären, die Schutzleute nicht geschlagen zu haben. Der Zeuge Schutzmann Thieleke hat gesehen, wie der Eduard Joosten im Hausflur den Schutzmann Thelen anfaßte und auf ihn losschlug, so daß dieser über ein Faß gestürzt sei. Auf Grund dieser Wahrnehmung sei er dann seinem Collegen zu Hülfe geeilt. Der Zeuge Schutzmann Scheeren bezeichnete die Angeklagten Robert Joosten und den B ganz bestimmt als diejenigen, die geschlagen hätten. Als er dem Robert Joosten vorgestellt habe, daß Thelen doch nur im Auftrage des Commissars Luda handele, habe R. Joosten geäußert: „Der Commissar ist noch ein größerer Lump als Ihr!“ Ferner habe R. Joosten gerufen: „Haut drauf, auf die Lumpen! schlagt sie alle caput!“ Er habe keinen Säbel gezogen und auch nicht gesehen, daß außer dem Schutzmann Thelen jemand dieses gethan habe. Er habe auch nicht gesehen, daß mit dem Säbel geschlagen worden sei. Die Aussage des Schutzmannes Kniefke deckt sich im wesentlichen mit der des Zeugen Scheerer. bekundete, daß sowohl R. wie E. Joosten geschlagen haben. Rechtsanwalt Schumacher fragte, ob er sicher bekunden könne, daß Robert Joosten geschlagen habe. Der Zeuge erklärte nun, ganz bestimmt könne er das nicht angeben. Rechtsanwalt Schumacher stellt demgegenüber fest, daß der Zeuge früher ausgesagt habe, R. Joosten habe geschlagen. Der Staatsanwalt ermahnt im Anschluß hieran die Schutzleute, ihre Aussagen recht vorsichtig abzuwägen. Der Zeuge PolizeiInspector Kautz habe in der Voruntersuchung angegeben, daß Säbel gezogen worden seien und die Schutzleute seinen Befehlen nicht sofort gehorcht hätten. Es liege im Interesse der Beamten, genaue und nicht allgemein gehaltene Angaben zu machen. Polizei-Inspector Kautz erklärt, daß er gesehen, wie E. Joosten von zwei Schutzleuten an den Händen festgehalten wurde und herausgeführt werden sollte. Robert Joosten sei geknebelt gewesen. Er habe die Befreiung derselben angeordnet, einem Befehl, dem nicht sofort gefolgt worden sei. Die Gebrüder Joosten habe er hierauf auf eine Treppe geführt und sich davor gestellt. Die Schutzleute seien sehr erregt gewesen. Er könne bestimmt sagen, daß außer Thelen niemand den Säbel gezogen habe. Das Urtheil lautet gegen R. Joosten auf 2 Monate 3 Tage Gefängniß gegen E. Joosten auf 75 M. und gegen W. Bock auf 20 M. Geldstrafe. Der Braubursche wurde freigesprochen…“
 
[10, 13.02.1896] „…Gerichtszeitung. RPC. Köln, 11. Febr. Im August 1894 bei Gelegenheit der St. Peterskimes entstand zwischen mehreren Schutzleuten und den Inhabern der bekannten Bierbrauerei Gebrüder Joosten bezw. Gästen eine wüste Schlägerei. Die Staatsanwaltschaft hatte s. Z. die von der Familie Joosten beantragte Strafverfolgung gegen die Schutzleute, wie auch den Antrag der letzteren gegen die Brauereiinhaber abgelehnt. Die Gebrüder Joosten riefen die Oberstaatsanwaltschaft an, welche die Strafverfolgung gegen die Schutzleute ebenfalls ablehnte, jedoch das Verfahren gegen Robert und Eduard Joosten, Kellner Lindenberg und Wilhelm Bock einleitete unter der Beschuldigung, die Schutzleute Thelen, Scheerer und Gnieste während der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes thätlich angegrissen und die: selben gemeinschaftlich mißhandelt zu haben, ferner Robert Koosten, den Polizisten Thelen und den Kommissar Luda öffentlich beleidigt zu haben. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Die Polizeibearaten boten um 12 Uhr Nachts Feierabend. Als sich nunmehr ein Gast(W. Bock) noch zum Hofe begeben wollte, suchte ihn ein Schutzmann daran zu verhindern. Rovert Joosten bedeutete dem Schutzmanne, daß Bock sein Freund sei, er garantire dafür, daß Bock nur auf den Hof gehen wolle. Hierdurch entspann sich ein Streit Robert Joosten wurde gefesselt und sollte zur Feststellung der Personalien auf die Straße gezogen werden, was Eduard Joosten zu verhindern suchte. Die Polizei ging mit blanker Waffe vor, und sowohl die Schutzleute wie die Angeklagten trugen mehrere Verletzungen davon. Das Urtheil lautete gegen Robert Joosten auf 2 Monate und 3 Tage Gefängniß, gegen Eduard Joosten und Bock auf 75 bezw. 20 M. Geldbuße, der Kellner kam frei. Das Urtheil rief hier großes Aufsehen und Unwillen hervor. Nachdem die beim Reichsgericht eingelegte Revision verworfen wurde, hat nunmehr heute die Staatsanwaltschaft auf Antrag der Gebrüder Joosten das Wiederaufnahmeverfahren gestattet. Herr Joosten hat eine Anzahl neuer Zeugen geladen. Man sieht dem Ausgange des Prozesses mit allseitigem Interesse entgegen…“
 
[9, 01.05.1896] „…Köln, 27. April. In der bekannten Krawall-Affaire in der Joosten'schen Bierbrauerei, die mit der Verurtheilung des Herrn R. Joosten zu drei Monaten Gefängniß endete, hat nunmehr die Staatsanwaltschaft auf Antrag des Verurtheilten das Wiederaufnahme-Verfahren angeordnet. In dem diesbezüglichen Schriftstück sagt die Staatsanwaltschaft, daß durch die Aussagen der neuerdings vernommenen Zeugen die dem Angeklagten zur Last gelegten strafbaren Handlungen wesentlich erschüttert worden find und es immerhin fraglich sei, ob nicht statt der Polizeibeamten der Angeklagte sich in Nothwehr befunden habe…“
 
[8, 29.05.1896] „…Gerichts=Verhandlungen. Strafkammer. Im Wiederaufnahme=Verfahren wurde vor der zweiten Strafkammer gegen den Bierbrauer Robert Joosten, dessen Bruder, den Restaurateur Eduard Joosten und einen Tanzlehrer von hier wegen der Beschuldigung verhandelt, gemeinsam in der Nacht vom 12. bis 13. August 1894 die Schutzleute Thelen, Scheerer und Gniefke in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes thätlich angegriffen und vorsätzlich körperlich mißhandelt zu haben. Robert Joosten soll den Schutzmann Thelen durch die Worte: „Du Lump, du Hallunke, du hast in meinem Hause nichts zu befehlen!“ und den Polizei=Commissar a. D. Luda durch die Aeußerung: „Der Commissar ist ein noch größerer Lump!“ öffentlich beleidigt haben. Es handelt sich um den bekannten Vorgang, der sich vor zwei Jahren während der St. Peters=Kirmes in der Joosten'schen Wirthschaft in der Sternengasse abspielte. Die Brüder Joosten, von welchen bei dieser Gelegenheit E. Joosten durch einen Stich in den Arm erheblich verletzt worden war, hatten gegen die Beamten Strafantrag gestellt, doch wurde die Strafverfolgung in verschiedenen Instanzen abgelehnt und nunmehr gegen die Brüder Joosten, den Tanzlehrer und einen Brauburschen Anklage erhoben. Am 17. Juli v. J. kam die Sache vor der Strafkammer zur gerichtlichen Verhandlung, welche damit endete, daß Robert Joosten zu einer Gefängnißstrafe von zwei Monaten und drei Tagen, Eduard Joosten zu einer Geldbuße von 75 Mark und der Tanzlehrer zu einer solchen von 20 Mark verurtheilt und der Braubursche freigesprochen wurde. Die Verurtheilten beantragten Revision des Urtheils, welche das Reichsgericht ablehnte. Nunmehr beantragten die Brüder Joosten das Wiederaufnahme=Verfahren, dem auf Grund der Aussage von fünf neubenannten Zeugen stattgegeben wurde. Während in der frühern Verhandlung angenommen wurde, daß sowohl die Brüder Joosten wie auch der Tanzlehrer sich den Beamten gegenüber im Unrecht befunden hatten, ergab die Vernehmung der neuen Zeugen durchweg, daß weder die Brüder Joosten noch der als Gast dort verweilende Tanzlehrer in irgend einer Weise die Polizeibeamten beschimpft, angegriffen oder denselben Widerstand geleistet haben, vielmehr bestätigten die Zeugen fast übereinstimmend, daß der Schutzmann Thelen den Robert Joosten zuerst angegriffen, dann ohne besondere Veranlassung den Säbel gezogen und auf ihn eingeschlagen habe. Dann hätten noch mehrere Beamten gleichfalls den Säbel gezogen und dreingeschlagen. Ferner wird von mehreren Zeugen bekundet, daß Schutzmann Thelen sehr entschieden sein Bedauern darüber ausgedrückt habe, daß er bei Joosten gegen E. Joosten so vorgegangen sei, und außerdem mit Bezug auf die Anwendung des Säbels geäußert habe: „Wenn ich jetzt nicht vom Amt komme, komme ich niemals davon.“ Die als Zeugen vernommenen Schutzleute Göringk, Thielecke, Scheerer und Thelen bekunden dagegen, daß die Brüder Joosten mit thätlichen Angriffen vorgegangen und Robert Joosten die Polizeibeamten beleidigt habe. Alle wollen nur gesehen haben, daß Thelen allein den Säbel gezogen habe. Der Präsident hält den Schutzleuten eindringlich vor, daß zehn unbetheiligte Zeugen gesehen hätten, daß mehrere Säbel gezogen worden seien und macht namentlich die Schutzleute Scheerer und Thelen eindringlich darauf aufmerksam, daß ihre Aussagen Widersprüche enthielten. Der Staatsanwalt betont, daß die Aussagen des Schutzmannes Thelen nicht in allen Punkten als vollkommen glaubwürdig anzusehen seien. Jedenfalls sei die Behauptung der Angeklagten, sie wären den Beamten gegenüber in der Nothwehr gewesen, nicht widerlegt worden. Er beantrage die Freisprechung der Angeklagten, stelle jedoch dem Gericht anheim, ob sich Robert Joosten nicht der Beleidigung schuldig gemacht habe. Die Rechtsanwälte Gammersbach und Schumacher beantragten die Freisprechung sämmtlicher Angeklagten. Das Urtheil wird in acht Tagen verkündigt werden…“
 
[10, 30.05.1896] „…Gerichtszeitung. Köln, 28. Mai. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde beute vor der zweiten Strafkammer verhandelt: 1. gegen den Bierbrauer Robert Joosten, 37 Jahre alt, 2. gegen dessen Bruder, den Restaurateur Eduard Joosten, 27 Jahre alt, 3. gegen den Tanzlehrer Wilhelm Bock, sämmtlich von hier, unter der Beschuldigung: 1. ad 1. in der Nacht vom 12 bis 13 August 1894 die Schutzleute Thelen, Scherer und Gniefke in der rechtmäßigen Amtsausübung thätlich angegriffen zu haben, ad 2. dieselben gemeinsam mit dem dritten Angeklagten vorsätzlich mißhandelt zu haben; 2. Robert Joosten 2 den Schutzmann Thelen und b. den Polizeikommissar a. D. Luda öffentlich beleidigt zu haben. Die Sache hat sich bekanntlich während der St. Peterskirmes im Jahre 1894 zugetragen, und zunächst waren es die Gebrüder Joosten, die Strafantrag gegen die Beamten stellten; die Strafverfolgung wurde in verschiedenen Instanzen abgelehnt, bis auf Veranlassung der zuletzt angerufenen Oberstaatsanwaltschaft der Spieß ungekehrt und das Verfahren gegen Joosten und Konsorten eröffnet wurde. Mitte Juli vorigen Jahres war nun Termin vor der Ferienkammer angesetzt und nach bewegter Verhandlung erging das Urtheil im Sinne der Anklage gegen Robert Joosten auf zwei Monate und drei Tage Gefängniß, gegen Eduard I. auf 25 Mark und gegen Bock auf 20 Mark Geldstrafe. Gegen diese Entscheidung wurde sofort Revision beim Reichsgericht in Leipzig eingelegt, und, als das ohne Erfolg blieb, zum Wiederaufnahmeverfahren als letztem Mitiel gegriffen. Fünf neue Zeugen wurden ins Tressen geführt; darunter ist an erster Stelle der Soldar Lindelauf zu nennen, der übrigens schon in der ersten Hauptverhandlung als wichtig bezeichnet wurde. Das Präsidium führte Landgerichtsdirektor v. Schmidt=Phiseldeck: Staatsanwalt ist Herr Nacke. Die Urtheilsverkündigung wurde auf den Mittwoch nächster Woche vertagt…“
 
[8, 04.06.1896] „…Gerichts=Verhandlungen. Die Strafkammer verkündigte gestern das Urtheil in dem Processe gegen die Vierbrauer Gebrüder Joosten, welches unter Aufhebung des frühern verurtheilenden Erkenntnisses auf Freisprechung der Angeklagten lautet. Die Kosten, einschließlich der durch die Ladung der neuen Zeugen erwachsenen, wurden der Staatskasse auferlegt. Die Urtheilsbegründung weist u. a. darauf hin, daß das erste Erkenntniß dem in der frühern Verhandlung festgestellten Thatbestande entspreche. In der durch das Wiederaufnahme=Verfahren herbeigeführten neuen Verhandlung dagegen seien durch eine ganze Reihe von Zeugen Bekundungen gemacht worden, welche geeignet erschienen, den Vorfall in anderm Lichte erscheinen zu lassen. Der Gegensatz in den Aussagen der neuen Zeugen und der Schutzleute erkläre sich dadurch, daß anscheinend bei dem Vorfalle eine große Menschenmenge anwesend war, welche eine genaue Beobachtung der Einzelheiten des Vorganges hinderte. Es bleibe deshalb unaufgeklärt, ob die Angeklagten sich strafbar gemacht hätten; jedenfalls sei die Behauptung derselben, sie hätten sich in Nothwehr befunden, nicht widerlegt…“
 
[10, 06.06.1896] „…RPC Köln, 3. Juni. Heute Vormittag wurde in dem bekannten Joostenschen Prozeß das Urthell verkündet: darnach erkannte die Strafkammer gegen sämmtliche Angeklagte auf Freisprechung und legte die Kosten der Staatskasse zur Last. Es handelte sich um den an dieser Stelle zur Zeit geschilderten Krawall in der Joostenschen Brauerei gelegentlich der St. Peterkirmes im Jahre 1894, über den selbst der Polizeiinspektor Kaus folgende Aussagen bei dem letzien Strafverfahren machte: „Die Schutzleute, welche beim Feierabendbieten mit blanker Waffe vorgegangen waren, während ihr inzwischen pensionirter Kommissar Luda ruhig in einem Wirthschaftsraum verharrte, waren agressiv, ich konnte mir kaum Autorität verschaffen; ihr Benehmen und ihr Aeußeres zeigte keine Disziplin. Daß Schutzmann Griefke bis zur Unzurechnungsfähigkeit erregt war, halte ich aufrecht“. Als die Gebrüder Joosten in Folge des Krawalls (ein Bruder hatte an den Folgen der durch Säbelhiebe erlittenen Verletzungen lange Zeit im Hospital zugebracht) Strafanzeige erstatteten, wurde die Strafverfolgung in den verschiedensten Instanzen abgelehnt, statt dessen aber das Verfahren gegen Joosten und Konsorten eröffnet, das mit der Verurtheilung des Bierbrauers Joosten zu 2 Monaten und 3 Tagen Gefängnis und mehrerer anderer Personen zu Geldstrafen endete. Die Verurtheilten beantragten unter Ladung neuer Zeugen das Wiederaufnahmeverfahren, in dem vor wenigen Tagen vor der zweiten Strafkammer Termin anstand und das, wie der heute verkündete Urtheilsspruch bestätigte, mit der Freisprechung der Angeklagten endete. Der Prozeß dürste insofern noch ein Nachspiel haben, als nunmehr gegen mehrere Polizisten strafgerichtlich vorgegangen werden soll.
 
 

Quellenverzeichnis
 
1 "Adreß=Buch oder Verzeichnis der Einwohner der Stadt Köln", Th. F. Thiriart, 1822
2 "Itinéraire de Cologne", Th. F. Thiriart, 1813
3 "Kölnische Zeitung", Ausgaben 19.09.1837, 20.03.1839, 11.12.1842, 01.01.1846, 08.02.1846, 19.01.1849, 28.04.1849, 15.05.1849, 26.08.1849, 03.10.1849, 28.10.1849, 16.12.1849, 29.10.1851, 18.09.1853, 09.08.1854, 03.09.1854, 15.04.1855, 02.05.1855, 11.05.1855, 20.05.1855, 28.12.1855, 31.07.1856, 28.09.1856, 01.01.1858, 20.02.1858, 05.10.1859, 28.01.1860, 05.02.1860, 22.06.1862, 06.07.1862, 13.07.1862, 16.11.1862, 30.05.1863, 28.07.1863, 02.08.1863, 05.10.1872, 25.10.1878, 22.09.1883, 01.12.1883, 09.10.1884, 24.10.1884, 17.10.1885, 26.06.1886, 29.09.1887, 06.09.1888, 20.06.1891, 14.12.1892, 25.08.1894, 21.06.1918, 03.07.1919, 30.01.1925
4 Adressbuch der Stadt Köln, Verlag Greven, Ausgaben 1835
5 "Brauerei-Verzeichnis Deutschland", Michael Gorytzka, Manfred Friedrich, herausgegeben von der Fördergemeinschaft von Brauerei-Werbemittel-Sammlern e.V. (FvB), Ausgabe November 2009
6 "Historisches Verzeichnis alter Biergläser/Krüge aus dem Köln/Bonner Raum", Hrsg.: Wolfgang Wukasch
7 "Prosit Colonia: Die vergessenen und unvergessenen Brauereien, Bier- und Brauhäuser Kölns", Autor: Franz Mathar, Greven Verlag, 1999
8 „Kölner Lokal-Anzeiger“, Ausgaben 09.11.1887, 10.02.1888, 21.02.1888, 04.12.1888, 10.04.1889, 10.03.1891, 10.12.1893, 19.08.1894, 18.07.1895, 29.05.1896, 04.06.1896, 11.10.1898, 01.03.1900, 20.04.1900, 20.04.1900, 25.11.1900, 14.07.1901, 23.05.1901, 05.06.1901, 22.03.1902, 21.05.1903, 11.08.1903, 11.12.1905, 16.10.1908, 28.12.1908, 29.12.1909, 14.02.1911, 02.10.1912, 22.01.1913, 31.12.1913, 29.03.1936
9 "Düsseldorfer Bürger-Zeitung, Ausgaben 22.09.1894, 01.05.1896
10 "Echo der Gegenwart, Ausgaben 11.03.1864, 13.02.1896, 30.05.1896, 06.06.1896, 21.04.1900
11 "Bonner Generalanzeiger für Bonn und Umgegend", Ausgaben 11.10.1898, 23.05.1901, 05.06.1901
12 „Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger", Berlin, Ausgaben 29.09.1885, 10.10.1885, 01.10.1886, 27.10.1894, 21.06.1912, 23.12.1913, 18.05.1922, 23.07.1926, 04.04.1938
13  Seite „Eugen von Savoyen“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. November 2021, 20:02 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Eugen_von_Savoyen&oldid=217165837 (Abgerufen: 4. Dezember 2021, 09:12 UTC)
14 "Kölner Sonntags-Anzeiger", Ausgabe 09.05.1880
15 "Honnefer Volkszeitung", Ausgaben 19.07.1919, 02.08.1919, 25.10.1919, 27.11.1920
16 "Der neue Tag", Ausgaben 28.12.1935, 01.01.1936, 29.03.1936, 13.09.1939, 20.01.1939, 31.12.1939
17 "Köln auf alten Ansichtskarten", Herausgeber: Kölnisches Stadtmuseum, Michael Euler-Schmidt, Asmuth Verlag Köln, 1995
18 "Rheinische Volkwacht", Ausgabe 25.10.1919
19 "Aachener Anzeiger, Ausgabe 17.10.1885